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Blindenstiftung für Westfalen


Herr Herbert Kleine-Wolter

Ringlebstraße 23

59821 Arnsberg

Tel.: 02931/4574

e-Mail: h.kleine-wolter@t-online.de

Bank für Sozialwirtschaft Essen

IBAN: DE35370205000008364200

BIC: BFSWDE33XXX

Sie sind hier: www.bsfw.de
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Herzlich willkommen auf der Internetseite der Blindenstiftung für Westfalen!

Die Blindenstiftung für Westfalen hat - kurz gesagt - die Aufgabe, den Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen. Darüberhinaus ist sie Mitglied im Trägerverein der Westdeutschen Bibliothek der Hörmedien für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. und Mitgesellschafterin der Blindenwerk Westfalen gGmbH. Sie wurde 1984 aus dem Nachlass des Ehepaares Dr. Josef und Lucia van Bömmel errichtet. Durch Zustiftungen konnte das Stammkapital allmählich erhöht werden.

Gerade in Zeiten rückläufiger Spendenaufkommen und ausbleibender Zuschüsse der öffentlichen Hand ist es wichtig, einen verlässlichen Finanzier an seiner Seite zu wissen.

Aus den Erträgen dieser Stiftung werden Zuschüsse an Projekte und Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen gewährt, z. B. für die Bildungs- und Fachgruppenarbeit und die Qualifizierung unserer ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Aufbau der Stiftung ist aber noch lange nicht abgeschlossen, so dass wir bei weitem nicht alle sinnvollen und notwendigen Vorhaben fördern können.

Sie können die Arbeit der Blindenstiftung für Westfalen unterstützen. Das Stiftungsvermögen wird nicht nur von einem einzigen Stifter, sondern von einer Vielzahl von Personen aufgebracht. Man muß kein Millionär sein, um uns beim Aufbau der Stiftung zu helfen. Jeder Betrag hilft und ist uns willkommen, ob als finanzieller Beitrag oder in Form von Wertpapieren, Grundstücken oder anderen Vermögenswerten. Denn je höher das Stiftungsvermögen ist, desto mehr Projekte können aus den Erträgen finanziert werden. Zugleich stellt die Rechtsform der Stiftung sicher, dass das eingebrachte Kapital auf Dauer zu erhalten und nicht schon nach kurzer Zeit aufgebraucht ist.  (Zu)Stifter können auch verfügen, dass innerhalb der Stiftung ein nach ihnen benannter Fonds eingerichtet und dadurch ihrem Namen auf Dauer ein Andenken geschaffen wird.

Die Blindenstiftung für Westfalen hat ihren Sitz in Dortmund und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg; sie ist vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und damit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Eine Zuwendung an die Blindenstiftung für Westfalen kommt ohne Abzug den Projekten für blinde und sehbehinderte Menschen zugute. Schenkungen können auf Antrag im Jahr der Schenkung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Betrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den sonstigen Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Die Stiftung bietet eine besondere Möglichkeit für alle Menschen, die ihre im Laufe des Lebens geschaffenen Werte über ihr Leben hinaus bewahren und gleichzeitig blinde und sehbehinderte Menschen unterstützen möchten. Mit Ihrer Zustiftung tragen Sie dazu bei, dass diese Menschen wieder ein weitgehend selbständiges Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.


Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie individuell und vertraulich über die Ziele und die Projekte der Blindenstiftung für Westfalen sowie über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung.


Blindenstiftung für Westfalen
Herr Herbert Kleine-Wolter

Ringlebstraße 23
59821 Arnsberg
Tel.: 02931/4574

e-Mail: h.kleine-wolter@t-online.de

Nähere Informationen erhalten Sie auch beim Vorsitzenden und bei der Geschäftsführerin des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V.


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